Bußgeldbescheide im Straßenverkehr

Der Erlass eine Bußgeldbescheides ist immer dann angezeigt, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Besonders im Straßenverkehr gibt es eine Reihe von Verfehlungen, die den Erlass eines Bußgeldbescheides rechtfertigen. Zu den typischen Vergehen zählen unter anderem die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer oder das Parken im Parkverbot. Das Bußgeld kann je nach begangener Ordnungswidrigkeit unterschiedlich hoch ausfallen und richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Je nach Art des Verstoßes können bis zu 1000 Euro Geldbuße fällig werden.

Welche typischen Fehler im Bußgeldbescheid können angegriffen werden?

Bußgeldbescheid - Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung
Fast jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Ein Einspruch oder zumindest eine Überprüfung des Bescheides lohnt sich in den allermeisten Fällen. Symbolfoto: angelstorm / 123RF
  • Formale Fehler: Manchmal sind es bestimmte Formalitäten, die einen Bußgeldbescheid fehlerhaft machen. Diese können ein fehlerhaft ausgewiesenes Aktenzeichen, falsche Angaben in Bezug auf den Ort und den Zeitpunkt des Vergehens oder fehlerhaft angewendete Bußgeldvorschriften sein. Zudem muss der Bescheid eine notwendige Belehrung enthalten, die auf Rechtskraft, Vollstreckbarkeit, die Möglichkeit eines Einspruchs, sowie die Möglichkeit einer Erzwingungshaft verweist. Fehlt diese Belehrung, hat ein Einspruch gegen den Bescheid gute Aussichten auf Erfolg.
  • Weitere Fehler: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fungiert das Blitzerfoto zumeist als das einzige Beweismittel. Damit dieses im Rahmen eines Einspruchs angegriffen werden kann ist es notwendig, dass Sie auf dem Foto als Fahrer des Fahrzeugs nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können. Dies kann aufgrund einer unscharfen oder stark verpixelten Aufnahme der Fall sein. Nicht ausreichend für einen Einspruch ist es hingegen, dass die zuständige Behörde Ihnen einen Bußgeldbescheid zugesandt hat, dem das Blitzerfoto gar nicht erst beigefügt wurde. Auch Bußgeldbescheide ohne Foto können Rechtskraft entfalten. Sie haben aber in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich das Foto von der Behörde im Nachgang zusenden zu lassen.
  • Auch die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit kann dazu führen, dass diese nicht mehr verfolgt werden kann. Ordnungswidrigkeiten, die im Bußgeldkatalog oder in § 6e StVG geregelt sind, verjähren nach drei Monaten. Allerdings nur, wenn bislang noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Ist dies der Fall beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Unterbrochen wird die Verjährung außerdem durch bestimmte Handlungen, die in § 33 OWiG geregelt sind. Diese können die erste Vernehmung des Betroffenen oder die Anberaumung einer Hauptverhandlung sein.
  • Messfehler: Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen gehören zu den häufigsten Gründen dafür, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann. Experten gehen davon aus, dass rund die Hälfte aller Geschwindigkeitsmessungen Fehler aufweisen. Zu den typischen Fehlern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen sind ein falscher Neigungswinkel bei der Messung, eine inkorrekte Bedienung der Messgeräte oder Berechnungsfehler. Auch eine abgelaufene Eich-Plakette des Messgerätes können einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.

Traurige Berühmtheit im Zusammenhang mit fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen hat das Blitzgerät “PoliScan Speed” erlangt. Das Gerät sendet bei einer Geschwindigkeitsmessung Laser-Impulse aus, die vom gemessenen Fahrzeug reflektiert und wieder zum Messgerät zurückgeschickt werden. So kann die Entfernung zwischen dem Messgerät und dem Fahrzeug bestimmt werden. Die Laserstrahlen legen sich wie ein Fächer über mehrere Spuren einer Straße und erfassen so die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge. Bei der Messung dürfen nur Daten genutzt werden, die im Abstand zwischen 20 und 50 Metern vor dem Gerät erfasst wurden. Einige Experten sind aber der Ansicht, dass das Messgerät Daten eines weitaus größeren Bereichs abtastet. Das Messgerät ermittelt die Geschwindigkeit also wohlmöglich aus einem viel größeren Abstand als vorgeschrieben. Zudem erfolgt beim Messgerät “PoliScan Speed” die Foto Dokumentation erst nach der eigentlichen Geschwindigkeitsmessung. Da Fotoauslösung und Geschwindigkeitsmessung nicht zeitgleich erfolgen, besteht das Risiko, dass ein Fahrzeug gemessen und ein anderes auf dem Foto abgebildet wird.

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